Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die HIRE HERO - Personaldienste GmbH (nachfolgend „HIRE HERO“) für Arbeitnehmerüberlassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie gelten nur, soweit HIRE HERO sich schriftlich mit ihnen einverstanden erklärt.
1. Behördliche Genehmigung
HIRE HERO besitzt die befristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, zuletzt ausgestellt durch die Bundesagentur für Arbeit in Düsseldorf.
2. Rechtsstellung der HIRE HERO Mitarbeiter
Durch den Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird kein Vertragsverhältnis zwischen HIRE HERO Mitarbeitern und Kunden begründet. Während des Einsatzes unterliegen HIRE HERO Mitarbeiter den Arbeitsanweisungen des Kunden und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Das gilt für alle vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsangelegenheiten, von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren.
3. Auswahl der HIRE HERO Mitarbeiter
HIRE HERO stellt dem Kunden sorgfältig ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation überprüfte HIRE HERO Mitarbeiter zur Verfügung. HIRE HERO kann während des laufenden Einsatzes HIRE HERO Mitarbeiter gegen andere, in gleicher Weise geeignete HIRE HERO Mitarbeiter austauschen, sofern nicht berechtigte Interessen des Kunden verletzt werden.
4. Einsatz der HIRE HERO Mitarbeiter und Streik
Der Kunde setzt HIRE HERO Mitarbeiter ausschließlich an dem Ort und für die Tätigkeiten ein, die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart wurden. Er lässt die HIRE HERO Mitarbeiter nur die entsprechenden Arbeitsmittel beziehungsweise Maschinen verwenden oder bedienen. Änderungen von Einsatzdauer, Arbeitszeit, Einsatzort und Arbeitstätigkeit können nur zwischen HIRE HERO und dem Kunden vereinbart werden.
Außerdem setzt der Kunde HIRE HERO Mitarbeiter nicht für die Beförderung von Geld oder zum Geldinkasso ein und stellt HIRE HERO insoweit ausdrücklich von allen Ansprüchen frei. Der Kunde zahlt HIRE HERO Mitarbeitern keine Geldbeträge aus, auch keine Löhne oder Reisekostenvorschüsse.
Der Kunde informiert HIRE HERO unverzüglich über geplante Arbeitskampfmaßnahmen, die seinen Betrieb unmittelbar betreffen. Sollte der Kunde von einem rechtmäßigen Arbeitskampf betroffen sein, werden die im Einsatz befindlichen Mitarbeiter abgezogen, es sei denn, der Einsatz soll im Rahmen eines für den Kundenbetrieb vereinbarten Notdienstes erfolgen und der Mitarbeiter stimmt dem Einsatz zu.
5. Geheimhaltung und Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, insbesondere die Inhalte und Konditionen des Vertrages, sowie als vertraulich gekennzeichnete Geschäftsangelegenheiten, vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten geheim zu halten. Als Dritte in diesem Sinne gelten nicht Unternehmen der jeweiligen Konzerngruppe. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und tragen für deren Einhaltung Sorge. Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort. Der Kunde versichert, die Daten der HIRE HERO Mitarbeiter nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorschriften und ausschließlich zum Zwecke der Einsatzabwicklung zu verarbeiten sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten der HIRE HERO Mitarbeiter zu ergreifen, die die Pflichten des Art. 25 DSGVO erfüllen.
Er verpflichtet sich ferner dazu, die Daten nur für die Dauer zu speichern, die nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist und sie zu löschen, soweit keine Archivierung nach den gesetzlichen Vorschriften vorgeschrieben ist.
6. Mitarbeitervergütung und Sozialleistungen
Für die HIRE HERO Mitarbeiter finden die zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit geschlossenen Branchentarifverträge sowie die gegebenenfalls für eine bestimmte Branche anwendbaren Tarifverträge über Branchenzuschläge für Zeitarbeitnehmer und diverse betriebliche Vereinbarungen Anwendung.
7. Arbeitsschutz
Gemäß § 11 Absatz 6 AÜG unterliegt die Tätigkeit der HIRE HERO Mitarbeiter den für den Kundenbetrieb geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts. Die sich hieraus ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber, insbesondere zur Einhaltung von §§ 5, 6 ArbSchG, obliegen dem Kunden unbeschadet der Pflichten von HIRE HERO. Der Kunde gewährt HIRE HERO oder deren Beauftragten (u. a. Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten) den Zutritt zum Tätigkeitsort der HIRE HERO Mitarbeiter und legt ihnen auf Wunsch die in Bezug auf ihr Arbeitsschutzsystem bestehende Dokumentation zur Einsicht vor. Ein Arbeitsunfall ist HIRE HERO unverzüglich zu melden und wird gemeinsam untersucht. Der Kunde wird HIRE HERO über die notwendige Angebots- und Pflichtvorsorge nach ArbMedVV vor Arbeitsantritt informieren.
8. Tarife und Sonderkündigungsrecht
Zur Umsetzung eines für eine bestimmte Branche geltenden tariflichen Branchenzuschlages für Zeitarbeitnehmer wird der Kunde HIRE HERO mitteilen, welcher Branche der Einsatzbetrieb zugehört und ob bzw. welche Tarifverträge oder zeitarbeitnehmerbegünstigenden betrieblichen Vereinbarungen im Einsatzbetrieb anwendbar sind. Der Kunde hat HIRE HERO das regelmäßig gezahlte Stundenentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Kundenbetrieb nachzuweisen. Der Kunde steht für die Richtigkeit der gemachten Angaben ein.
Sofern sich Änderungen in der Branchenzugehörigkeit, den anwendbaren Tarifverträgen oder den zeitarbeitnehmerbegünstigenden betrieblichen Vereinbarungen ergeben, wird der Kunde HIRE HERO hierüber informieren. HIRE HERO ist berechtigt, die Kundentarife zu erhöhen. Eine Berechtigung zur Tariferhöhung besteht darüber hinaus, wenn sich die von HIRE HERO an HIRE HERO Mitarbeiter zu zahlende Vergütung aufgrund einer Änderung der vereinbarten Tätigkeit, gesetzlicher (z. B. gesetzliches Equal Pay nach 9 Monaten Überlassungsdauer) oder tariflicher Bestimmungen oder sonstigen Verpflichtungen (z. B. sonstige arbeitsvertragliche Verpflichtungen von HIRE HERO gegenüber dem HIRE HERO Mitarbeitern) erhöht. Tariferhöhungen wird HIRE HERO dem Kunden anzeigen. Die Erhöhung der Tarife wird 2 Wochen nach Zugang der Anzeige beim Kunden wirksam. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag binnen 2 Wochen nach Zugang der Anzeige zum Termin der Tariferhöhung zu kündigen, ansonsten gilt die Erhöhung als vereinbart.
HIRE HERO steht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu, wenn die angepassten Tarife nicht gezahlt
werden.
9. Zeiterfassung
Die Erfassung der von HIRE HERO Mitarbeitern geleisteten Arbeitsstunden erfolgt per elektronischer Zeiterfassung. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde den Nutzungsbedingungen vor der erstmaligen Nutzung zustimmt. Diese sind im Zeitportal aktiv durch eine berechtigte Person zu bestätigen.
Soweit und solange eine elektronische Zeiterfassung nicht erfolgt oder erfolgen kann, z. B. mangels Bestätigung der Nutzungsbedingungen, legt jeder HIRE HERO Mitarbeiter wöchentlich einen Stundennachweis vor, aus dem die von ihm geleisteten Arbeitsstunden hervorgehen. Der Kunde lässt die geleisteten Arbeitsstunden und den Anspruch auf Leistungszulagen auf dem Stundennachweis wöchentlich von einem bevollmächtigten Vertreter durch Unterschrift und Firmenstempel bestätigen. Können Stundennachweise keinem Bevollmächtigten des Kunden zur Unterzeichnung vorgelegt werden, ist HIRE HERO berechtigt, die vom HIRE HERO Mitarbeiter erfassten Stunden gegenüber dem Kunden abzurechnen.
10. Stundensatz und Abrechnung
Sind Fahrtkosten an den Mitarbeiter zu zahlen, ist HIRE HERO berechtigt, diese dem Kunden in Rechnung zu stellen. Dienstreisen werden dem Kunden entsprechend der tatsächlichen Aufwendungen in Rechnung gestellt.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich auf Basis der dokumentierten Arbeitsstunden. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei HIRE HERO.
Beanstandungen an Rechnungen sind ausgeschlossen, sofern sie nicht innerhalb von drei Kalendermonaten ab Zugang der Rechnung schriftlich geltend gemacht werden.
11. Haftung
Im Hinblick darauf, dass der HIRE HERO Mitarbeiter unter Leitung und Aufsicht des Kunden seine Tätigkeit ausübt, haftet HIRE HERO nicht für Schäden, die der HIRE HERO Mitarbeiter in Ausübung oder anlässlich seiner Tätigkeit verursacht. Der Kunde stellt HIRE HERO von allen etwaigen Ansprüchen frei, die Dritte im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der dem HIRE HERO Mitarbeiter übertragenen Tätigkeit erheben sollten. Im Übrigen ist die Haftung von HIRE HERO sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Namentlich haftet HIRE HERO nicht für Arbeitsergebnisse der HIRE HERO Mitarbeiter oder Schäden, die diese in Ausübung oder anlässlich ihrer Tätigkeit verursachen oder die dem Kunden durch Unpünktlichkeit oder Abwesenheit entstehen.
Der Kunde stellt HIRE HERO von allen Forderungen frei, die HIRE HERO aus einer Verletzung des Kunden der sich aus diesem Vertrag ergebenden Zusicherungen und Verpflichtungen (z.B. Prüf- und Mitteilungspflichten) erwachsen.
Soweit die Haftung nach diesem Rahmenvertrag ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organmitglieder und Mitarbeiter von HIRE HERO.
Die Haftung von HIRE HERO ist ausgeschlossen, sofern nicht innerhalb von drei Kalendermonaten nach Schadenseintritt eine schriftliche Anmeldung des Schadensersatzanspruchs und – im Falle der Ablehnung durch HIRE HERO – innerhalb von einem Kalendermonat eine gerichtliche Geltendmachung erfolgt (Ausschlussfrist).
12. Vorbeschäftigung des Mitarbeiters
Der Kunde wird HIRE HERO zur Einhaltung des AÜG unverzüglich mitteilen, wenn ein HIRE HERO Mitarbeiter in den letzten 6 Monaten vor Überlassung beim Kunden oder einem verbundenen Konzernunternehmen i. S. d. § 18 AktG direkt angestellt oder als Zeitarbeitnehmer beschäftigt war.
13. Personalvermittlung
Bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Kunden und einem an ihn überlassenen HIRE HERO Mitarbeiter aus der Überlassung wird eine Vermittlungsvergütung fällig. Dies gilt auch, wenn die Begründung des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten nach Beendigung der Überlassung erfolgt.
Befristete Arbeitsverhältnisse sind im gleichen Umfang provisionspflichtig wie unbefristete Arbeitsverhältnisse. Die Vermittlungsvergütung bemisst sich anhand des Bruttomonatsgehalts, das der eingestellte HIRE HERO Mitarbeiter beim Kunden erhält und beträgt bei Übernahme innerhalb der ersten 6 Monate nach Beginn der Überlassung 2,0 Bruttomonatsgehälter. Bei einer Übernahme innerhalb des 7. bis 9. Monats nach Beginn der Überlassung 1,5 Bruttomonatsgehälter. Die Übernahme ab dem 9. Monat nach Beginn der Überlassung ist kostenfrei.
Bei Einstellung eines dem Kunden vorgestellten Bewerbers ohne vorherige Überlassung innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten wird eine Vermittlungsvergütung i. H. v. 32 % des zukünftigen Bruttojahresgehalts beim Kunden fällig. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere zur Höhe der Vermittlungsvergütung, sind möglich und gelten vorrangig. Der Kunde ist verpflichtet, HIRE HERO Auskunft über das mit dem HIRE HERO Mitarbeiter oder dem vorgestellten Bewerber vereinbarte Bruttomonatsgehalt bzw. Bruttojahresgehalt mit Begründung des Arbeitsverhältnisses zu erteilen.
14. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Remscheid.
15. Sonstiges
Der Kunde versichert,dass er sich nicht im Besitz oder unter Kontrolle einer Partei befindet oder im Namen einer solchen Partei handelt, die von Sanktionen betroffen ist, und dass weder der Kunde selbst noch eine seiner verbundenen Unternehmen noch einer seiner Geschäftsführer, leitenden Angestellten oder Beschäftigten eine mit Sanktionen belegte Partei ist. Der Kunde versichert, dass er sich nicht im Besitz oder unter der Kontrolle einer Partei befindet oder im Namen einer solchen Partei handelt, die jemals Gegenstand einer Klage, eines Verfahrens, eines Bescheids oder einer Untersuchung im Zusammenhang mit Sanktionen war, und dass ein solches Besitz- oder Kontrollverhältnis weder bei dem Kunden selbst noch bei einem seiner verbundenen Unternehmen noch bei einem seiner Geschäftsführer, leitenden Angestellten oder Beschäftigten jemals vorlag. Der Kunde ergreift angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Kunde und seine verbundenen Unternehmen sich an Sanktionen halten und sich nicht an Aktivitäten beteiligen, die HIRE HERO, seine Geschäftsführer, Beschäftigten oder Zeitarbeitnehmer dazu veranlassen würden, gegen Sanktionen zu verstoßen. Der Kunde stellt sicher, dass er HIRE HERO keine Gelder zur Verfügung stellt, die aus Geschäften oder Transaktionen mit einer Partei stammen, die von Sanktionen belegt ist, oder aus Handlungen, die gegen Sanktionen verstoßen. Wenn der Kunde während der Laufzeit des Vertrages selbst oder seine verbundenen Unternehmen bzw. Geschäftsführer, leitende Angestellte, Beschäftigte u.ä. mit Sanktionen belegt werden sollten, ist HIRE HERO berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne zu irgendeiner Art von Entschädigung verpflichtet zu sein.
Sollte eine Vertragspartei aus Gründen höherer Gewalt wie z.B. Feuer, Streik, Aussperrung, kriegerische Ereignisse, staatliche Eingriffe, Naturkatastrophen, Sabotage etc. nicht in der Lage sein, ihren Verpflichtungen unter diesem Vertrag nachzukommen, ist sie insoweit von den entsprechenden Verpflichtungen befreit, aber nur für den Zeitraum, in dem der Zustand höherer Gewalt anhält. Dies gilt auch für den Fall einer Pandemie (z.B. Covid-19) welche sich wirtschaftlich oder rechtlich wesentlich auf die Durchführbarkeit dieses Vertrages auswirkt
(z.B. behördliche angeordnete Ausgangssperren, Anordnungen zur Betriebsschließung, Quarantäne, Arbeitsunfähigkeit einer nicht unerheblichen Anzahl von Zeitarbeitnehmern, u.ä.). Der Eintritt eines solchen Ereignisses ist der anderen Vertragspartei unverzüglich mitzuteilen. Die Vertragsparteien werden sich in solchen Fällen umgehend miteinander in Verbindung setzen und über die voraussichtliche Dauer bzw. den Umfang der störenden Auswirkungen und über die zu ergreifenden Maßnahmen beraten. Die Vertragsparteien verpflichten sich, mit allen technisch möglichen und wirtschaftlich zumutbaren Mitteln dafür zu sorgen, dass die Erfüllung dieses Vertrages wieder sichergestellt wird. Schadensersatzansprüche der Parteien sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Sollte der Zustand der höheren Gewalt mehr als 6 Monate anhalten, hat jede Vertragspartei das Recht zur Kündigung dieses Vertrages.
Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit möglich, als es sich um unbestrittene oder gerichtlich anerkannte Ansprüche handelt.
Sämtliche vom Kunden an HIRE HERO zu entrichtenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, statt der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die in wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht dem ursprünglich Gewollten möglichst nahe kommt.
Es gilt deutsches Recht.
Stand: 18.10.2024